Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Unter-
Suchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z.B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich.
In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.
Der Patient/die Patientin soll eine individuell befriedigende Kommunikations-
fähigkeit erreichen. Das kann die Schulfähigkeit eines Kindes oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen sein.
Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung ?
Zu Beginn werden Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen aber auch die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlagen für die Auswahl der Behandlungsmethoden.
Jede logopädische Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg, die Anleitung zum selbständigen Üben und bei Bedarf auch psychotherapeutische Elemente.
Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie.
Sie beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkungen der jeweiligen Kommunikations-störung. Sie informiert über die Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag. Daraus kann auch die Vermittlung zu Selbsthilfevereinigungen oder zusätzlicher psychologischer Behandlung erwachsen. Bei Fragen zur Einschulung bzw. Wiedereingliederung in den Beruf ist häufig ein logopädisches Gutachten gefordert.